Die Vivida BKK und der MD Bayern halten sich nicht an die Unterlassung.
Es ist beiden Einrichtungen bekannt das da Klagen beim SG Nürnberger anhängig sind.
Die Vivida BKK und der MD Bayern halten sich nicht an die Unterlassung.
Es ist beiden Einrichtungen bekannt das da Klagen beim SG Nürnberger anhängig sind.
Beleidigung 19.02.2026
Heute 19.02.2026 wurde erneut durch MD Mitarbeitern Frau Zeck eine Beleidigung & Diskriminierung begangen.
So wie die Leute es nicht Akzeptieren wollen das es heißt Frau so wird das auch mit denn Gutachten gemacht.
Es stört die Mitarbeiterin beim MD nicht das da bereits eine Klage schon Anhängig ist.
Wie
vom MD denn Gericht ja Mitgeteilt wurde währe es ja nur ein versehen
gewesen mit der Anrede, was ist das heute gewesen erneut ein versehen
und beim nächsten mal ist es auch versehen und so geht das über Jahre.
Ich mache da keinen Spaß da ich in meinen Persönlichkeitsrechten da
erheblich verletzt werde.
Das bewusste Ansprechen einer Frau als „Herr“ stellt im deutschen Recht eine Verletzung des
allgemeinen
Persönlichkeitsrechts (Art. 2 Abs. 1 i.V.m. Art. 1 Abs. 1 GG) dar. Dies
wird rechtlich oft als „Misgendern“ bezeichnet.
Erstaunlich ist das bei Google Rezisionen da die folgende Antwort kommt: